Instandhaltung (IMS)

Leistungsverträge

Anlagen, Verträge und Zuständigkeiten

Der Betrieb von Immobilien verantwortet regelmäßige Initiierung und Durchführung wiederkehrender Maßnahmen, Prüfungen und Wartungen. Entsprechende Zuständigkeiten sind entweder intern oder extern geregelt.

In jedem Fall handelt es sich um Aufgabenteilungen, die ein zeitkontinuierliches und immer transparentes Informationsmanagement erfordern. Informationen müssen wechselseitig mitteilbar sein. Digital natürlich.

Das InformationsManagementSystem (IMS) sorgt für fexibel konfgurierbare Ablaufverfahren. Stationär und mobil werden Informationen erzeugt und weitergegeben, geteilt und aktualisiert. Immer zeitaktuell und beweissicher nachvollziehbar. Mit dem Ergebnis rechteabhängig einsehbarer Informationsstände.

IMS sorgt für stets aktuelle Anlagenbestände, standort- und gebäudeabhängig. Sämtliche Anlagenbestände sind in den Gebäudeplänen grafsch verortet. Dies erfolgt automatisch mit dezentral mobiler Bestandserfassung.

Zugehörige Leistungserbringungen werden gebäude-, anlagentyp oder anlagenabhängig nach jeweiliger Notwendigkeit intern und / oder extern aufgeteilt.

In dieser Aufteilung weist IMS Verträge mit externen Dienstleistern eindeutig zu. Zwischenzeitliche Aktualisierungen der Anlagenbestände werden automatisch und vertragsabhängig einbezogen.

Jeweils zuständige Beteiligte werden automatisch über zu erbringende Leistungen informiert.

Zyklusabhängig benötigte Informationen zu Gebäuden, Gebäudeplänen und Anlagen werden je nach Zuständigkeit bzw. Vertrag „ausgecheckt“ und auf digitale Endgeräte zur Durchführung der Instandhaltung übertragen. Sie können anschließend online im Intranet oder offline weiterbearbeitet werden.

Flächenplan für digitale Datenerfassung