Barrierefreiheit

DIN18040

Barrierefreiheit in öffentlich genutzten Gebäuden

Der Anwendungsbereich der DIN 18040.1 betrifft öffentlich zugängliche Gebäude und deren Außenanlagen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Einrichtungen der Kultur und des Bildungswesens,
  • Sport- und Freizeitstätten,
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • Büro-, Verwaltungs- und Gerichtsgebäude,
  • Verkaufs- und Gast- und Beherbergungsstätten,
  • Stellplätze, Garagen und Toilettenanlagen.

Barrieren betreffen dabei Infrastrukturelemente im Sinne der DIN 18040.1, die nach jeweiliger Beschaffenheit eine Behinderung darstellen. Die Behinderungen können sich auf Einschränkungen des Bewegungsvermögens, des Sehvermögens und / oder des Hörvermögens beziehen.

Zugehörig formuliert die DIN 18040.1 jeweilige Barrierekriterien.

barriereMOBILE verwendet diese Kriterien bei der Analyse, Beschreibung und Verortung von Barrieresituationen. Über digitale Formulare werden die Barrieresituationen mit Bezug zur jeweiligen Behinderungsform immer einheitlich erfasst. Alle Informationen werden sukzessive in ein digitales Barrierekataster innerhalb von barriereONLINE übertragen.

Flächenplan für digitale Datenerfassung